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Workshop: Öffentliche Fördermittel beantragen. Direkt 2.500 € erhalten?

Die finanziellen Mittel aus dem Programm “Aufholen nach Corona” des Bundes werden von verschiedenen Stiftungen an gemeinnützige Organisationen, wie zum Beispiel unabhängigen* Vereinen, vergeben. Diese Mittel müssen jeweils beantragt werden – das technische Portal dafür ist immer das gleiche! In einem Workshop am 21.10.21 erstellt eine Referentin des sii-kids & -talents e.V. mit den Teilnehmern live eine “Bewerbung” für eins der vielen Fördermittelprogramme.

In diesem können bis zum 24. Oktober 2021 bis zu 2.500 Euro Förderung beantragt werden.

Zum Beispiel für Ausstattungen (vom Ball bis zum Beamer), eine neue Website, eine Stammtisch-Organisation, wie auch immer. Die Referentin führt die Teilnehmer dieses Workshops durch das Antragsportal und stellt weitere Fördermittel-Programme im Rahmen von “Aufholen nach Corona” vor. Durch das Kennenlernen des Antragssystems wissen die Teilnehmer des Workshops, wie sie auch andere Fördermittel beantragen können!

Das am Donnerstag, 21.10.21, online, per Videokonferenz von 17.30 bis 19.30 Uhr.

Eine technische Anleitung, wie das mit der Videokonferenz funktioniert, wird vorab zugestellt. Die Anmeldung erfolgt auf dem Kijuaa-Portal, Link: https://kijuaa.de/events/workshop-2-500-euro-foerderung-beantragen/

Danach startet das kostenfreie Kursangebot “Lokale Akteure werden digital”.

Im Anschluss an oben beschriebenen Workshop startet eine Kursreihe mit 6 Terminen, in denen sich gemeinnützige Organisationen aus der Kinder- und Jugendarbeit digital weiterbilden können. Darin geht es um Videokonferenzen führen; Flyer, Logo, etc. digital gestalten, Online- und Social-Media-Marketing, digitale Projektarbeit und Weiteres. Veranstalter und Organisator ist auch hier der sii-kids & -talents e.V. aus Reinfeld, siehe Homepage: sii-kids.de. Der Verein betreibt unter Anderem das Kijuaa-Portal und wurde bereits mehrfach für seine Projekte auf Landes- sowie Bundesebene ausgezeichnet!


#Unabhängig bedeutet, dass zum Beispiel ein Schulverein tatsächlich rechtlich unabhängig von der Schule und als Verein eingetragen sein muss. Antragsberechtigt sind weiterhin Vereine und andere gemeinnützige Institutionen*, welche in strukturschwachen und in ländlichen Regionen liegen (Reinfeld tut das, siehe Test). Dazu gehören juristische Personen des privaten Rechts (z.B. Vereine, Stiftungen, gGmbH, gUG, gAG, gemeinnützige Genossenschaften), beispielsweise Sportvereine. NICHT berechtigt sind z.B. Gemeinden und Parteien.


Mögliche Förderprojekte im oben genannten Förderprogramm:

Engagierte einbinden & Mitmachen ermöglichen:

  • Webseite neu gestalten!
  • eine Schnupper-Aktion durchführen
  • eine Idee realisieren, wie Engagierte (besser) eingebunden werden können

Mehr gemeinsame Sache machen:

  • regelmäßiger Stammtisch der Vereine vor Ort
  • ein einmaliger Workshop zu Bestandsaufnahme oder Lösungsmöglichkeiten vor Ort entwickeln

Förderung von praktischen Dingen:

  • ein Satz Bälle oder so für die Jugendmannschaft,
  • ein Beamer oder andere Technik für’s Vereinsheim
  • oder eine große Lieferung von xy für ein Fest im Freien

Qualifikationen (Weiterbildung) ihrer Ehrenamtlichen:

  • Von Freiwilligenmanagement
  • und Öffentlichkeitsarbeit
  • über Fundraising bis hin zur
  • Einführung neuer digitaler Tools

Die Beantragung muss bis zum 24.10.2021 online erfolgen und: Die geförderten Projekte müssen bis zum 31.Dezember 2021 beendet sein.

Bedeutet: Wer das Geld haben möchte, muss Gasgeben und kann dazu an diesem Workshop teilnehmen. Die Anmeldung muss online – auf unserem Kursportal – erfolgen.


Welche Sachkosten werden gefördert?

  • Anschaffungen
  • Veranstaltungskosten wie z.B. Mieten und Verpflegungskosten
  • Reisekosten
  • kleine Präsente und andere Formen der Anerkennung von bürgerschaftlichem Engagement und Ehrenamt
  • sowie Honorarkosten (z.B. für Moderationen, Beratungen, Fortbildungen, Websites, etc)

Vorbereitung / Checkliste zur Antragstellung vom DSEE für Bewerber / Antragsteller (= Wir):

  • Wir können Ziele und Maßnahmen unseres Projekts kurz und knapp beschreiben.
  • Wir beschreiben den Zusammenhang der im Kosten- und Finanzierungsplan aufgeführten Positionen zum beantragten Projekt deutlich. Die Kosten sind differenziert aufgeschlüsselt.
  • Es liegen die aktuelle Satzung, der aktuelle Registerauszug (nicht älter als zwei Jahre) und der aktuelle Freistellungsbescheid vor, sodass wir sie hochladen können.
  • Wir wählen den Projektzeitraum so, dass er auch Aktivitäten und Kosten im Rahmen der Vor- und Nachbereitung abdeckt.
  • Wir geben als Vertretungsberechtigte alle Personen an, die laut Satzung und Registerauszug zur Vertretung notwendig sind. Alleinige und gemeinsame Vertretungsberechtigung werden berücksichtigt.